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   BVerwG, 19.12.1967 - II C 125.64   

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BVerwG, 19.12.1967 - II C 125.64 (https://dejure.org/1967,695)
BVerwG, Entscheidung vom 19.12.1967 - II C 125.64 (https://dejure.org/1967,695)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 1967 - II C 125.64 (https://dejure.org/1967,695)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausübung der Fürsorge im Ermessen des Dienstherrn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 28, 353
  • DVBl 1968, 993
  • DÖV 1969, 216
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 25.06.1964 - VIII C 23.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1967 - II C 125.64
    Den hier angesprochenen Teilausschnitt aus dem Geltungsbereich der Fürsorgepflicht hat der Gesetzgeber auch nicht in anderen Vorschriften speziell geregelt; die Ausübung der Fürsorge in diesem Teilbereich ist dem Ermessen des Dienstherrn überlassen (vgl. hierzu BVerwGE 19, 48 [55]; BGH, Urteil vom 8. Mai 1958 - III ZR 25.57 - [NJW 1958 S. 1352] und die folgenden Darlegungen).

    Auf Besoldungs- und Versorgungsbezüge im engeren Sinne kann der Beamte, nach dem hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums, daß beamtenrechtliche Dienst- und Versorgungsbezüge nur nach Maßgabe eines - verfassungsgemäßen - Gesetzes gewährt werden dürfen, einen Anspruch nur nach Maßgabe der Besoldungs- und Versorgungsgesetze haben (vgl. BVerwGE 18, 293 [295] und 19, 48 [54/55] mit Hinweis auf BVerfGE 8, 1).

  • BVerwG, 22.02.1967 - VI C 85.64

    Beurlaubung eines Soldaten zu Studienzwecken - Anerkennung von Zeiten als

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1967 - II C 125.64
    Für die Richtlinien zu § 116 und § 116 a BBG, nämlich in bezug auf die Ausübung des dem Dienstherrn für die Anrechnung von Vordienstzeiten auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit eingeräumten Ermessens, hat das Bundesverwaltungsgericht dies durch Urteil vom 22. Februar 1967 - BVerwG VI C 85.64 - unter Hinweis auf das Urteil vom 13. Juli 1964 - BVerwG VI C 209.61 - (Buchholz BVerwG 212, § 130 BBG Nr. 2) und durch Urteil vom 28. September 1967 - BVerwG II C 115.64 - entschieden.
  • BVerwG, 29.11.1961 - VI C 128.60

    Ersatz der Flugkosten für Reisen zwischen Berlin und Westdeutschland - Anspruch

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1967 - II C 125.64
    Bezüglich des hier in Rede stehenden Flugkostenzuschusses hat schon der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die Auffassung vertreten, der Umstand, daß ein Beamter aus dienstlichen Gründen verpflichtet ist, bei Reisen durch die sowjetische Besatzungszone den Luftweg zu benutzen, könne zwar geeignet sein, den Dienstherrn zu einer - über die pauschalierende Erstattungsregelung hinausgehenden - differenzierenderen Regelung anzuhalten; dem Dienstherrn stehe jedoch jedenfalls eine Überlegungsfrist für eine solche Differenzierung zu, die ihm Gelegenheit gebe, die finanziellen Auswirkungen hinreichend zu prüfen (Urteile vom 29. November 1961 - BVerwG VI C 128.60 - [RiA 1962 S. 120; Buchholz, BVerwG 237.2, § 41 LBG Berlin Nr. 2] und vom 6. Juli 1966 - BVerwG VI C 63.63 -).
  • BVerwG, 14.05.1964 - II C 133.60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1967 - II C 125.64
    Auf Besoldungs- und Versorgungsbezüge im engeren Sinne kann der Beamte, nach dem hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums, daß beamtenrechtliche Dienst- und Versorgungsbezüge nur nach Maßgabe eines - verfassungsgemäßen - Gesetzes gewährt werden dürfen, einen Anspruch nur nach Maßgabe der Besoldungs- und Versorgungsgesetze haben (vgl. BVerwGE 18, 293 [295] und 19, 48 [54/55] mit Hinweis auf BVerfGE 8, 1).
  • BVerwG, 12.06.1967 - VI C 28.67

    Anforderungen an das Vorliegen der Beihilfefähigkeit einer Jodkur - Rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1967 - II C 125.64
    So ist nach der Rechtsprechung des VIII. und VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts die Verpflichtung des Dienstherrn zur Gewährung einer Beihilfe in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen nicht schlechthin auf die in den allgemeinen Beihilfevorschriften vorgesehenen Leistungen beschränkt, sondern ausnahmsweise eine günstigere Beihilferegelung geboten, wenn anders die "Alimentations- und Fürsorgepflicht" nicht erfüllt wäre (vgl. das Urteil vom 12. Juni 1967 - BVerwG VI C 28.67 - [RiA 1967 S. 218] unter Bezugnahme auf BVerwGE 17, 204; 19, 10 [BVerwG 26.05.1964 - I C 182/58][12] und 22, 160 [163]).
  • BVerwG, 28.09.1967 - II C 115.64

    Berechnung des Witwengeldes aufgrund der ruhegehaltfähigen Dienstzeit des

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1967 - II C 125.64
    Für die Richtlinien zu § 116 und § 116 a BBG, nämlich in bezug auf die Ausübung des dem Dienstherrn für die Anrechnung von Vordienstzeiten auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit eingeräumten Ermessens, hat das Bundesverwaltungsgericht dies durch Urteil vom 22. Februar 1967 - BVerwG VI C 85.64 - unter Hinweis auf das Urteil vom 13. Juli 1964 - BVerwG VI C 209.61 - (Buchholz BVerwG 212, § 130 BBG Nr. 2) und durch Urteil vom 28. September 1967 - BVerwG II C 115.64 - entschieden.
  • BVerwG, 28.11.1963 - VIII C 218.63
    Auszug aus BVerwG, 19.12.1967 - II C 125.64
    So ist nach der Rechtsprechung des VIII. und VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts die Verpflichtung des Dienstherrn zur Gewährung einer Beihilfe in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen nicht schlechthin auf die in den allgemeinen Beihilfevorschriften vorgesehenen Leistungen beschränkt, sondern ausnahmsweise eine günstigere Beihilferegelung geboten, wenn anders die "Alimentations- und Fürsorgepflicht" nicht erfüllt wäre (vgl. das Urteil vom 12. Juni 1967 - BVerwG VI C 28.67 - [RiA 1967 S. 218] unter Bezugnahme auf BVerwGE 17, 204; 19, 10 [BVerwG 26.05.1964 - I C 182/58][12] und 22, 160 [163]).
  • BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1967 - II C 125.64
    Denn der Rechtsgedanke der dem Dienstherrn gegenüber dem Beamten obliegenden Fürsorgepflicht wurde zunächst in der Rechtsprechung anerkannt und dort aus dem in der Vorschrif des § 618 des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Ausdruck kommenden allgemeinen Rechtsgedanken entwickelt, daß der Dienstberechtigte gegenüber dem zur Dienstleistung Verpflichteten die Pflicht zu Schutzmaßnahmen hat und ersatzpflichtig wird, wenn er die ihm "in Ansehung des Lebens und der Gesundheit" des Bediensteten obliegenden Pflichten verletzt (vgl. BVerwGE 13, 17 [19]).
  • BVerwG, 06.07.1966 - VI C 63.63

    Mehrkosten eines Polizeibeamten für eine Flugreise - Ansprüche gegen den

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1967 - II C 125.64
    Bezüglich des hier in Rede stehenden Flugkostenzuschusses hat schon der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die Auffassung vertreten, der Umstand, daß ein Beamter aus dienstlichen Gründen verpflichtet ist, bei Reisen durch die sowjetische Besatzungszone den Luftweg zu benutzen, könne zwar geeignet sein, den Dienstherrn zu einer - über die pauschalierende Erstattungsregelung hinausgehenden - differenzierenderen Regelung anzuhalten; dem Dienstherrn stehe jedoch jedenfalls eine Überlegungsfrist für eine solche Differenzierung zu, die ihm Gelegenheit gebe, die finanziellen Auswirkungen hinreichend zu prüfen (Urteile vom 29. November 1961 - BVerwG VI C 128.60 - [RiA 1962 S. 120; Buchholz, BVerwG 237.2, § 41 LBG Berlin Nr. 2] und vom 6. Juli 1966 - BVerwG VI C 63.63 -).
  • BVerwG, 27.03.1962 - VI C 120.60

    Rücknahme einer Revision

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1967 - II C 125.64
    Die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. November 1961 - BVerwG VI C 120.60 - für die Erstattung der Mehrkosten einer im Jahre 1956 angetretenen Flugreise eines Berliner Landesbeamten aufgestellten Grundsätze seien auch hier maßgebend.
  • BVerwG, 11.06.1964 - VIII C 155.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.05.1964 - I C 182.58

    Anspruch auf Erteilung einer landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

  • BGH, 08.05.1958 - III ZR 25/57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.07.1964 - VI C 209.61

    Prüfung der Bedürftigkeit - Berücksichtigung von Renten aus der gesetzlichen

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

  • BVerwG, 04.10.1979 - 6 A 5.77

    Anspruch auf Fortzahlung einer Sicherheitszulage oder Zahlung eines

    Es sei schon zweifelhaft, ob eine Ausnahme von dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Besoldung und Versorgung, wie sie das Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 28, 353 für den Fall gebilligt habe, daß der Dienstherr innerhalb der haushaltsrechtlichen Schranken außergewöhnliche wirtschaftliche Belastungen, die einen Beamten unverschuldet treffen, im Rahmen seiner Fürsorgepflicht durch die Gewährung von Geldleistungen ausgleicht, nach der jetzt bestehenden Rechtslage noch zulässig sei.

    Auch in diesem Fall bedarf es zur Erfüllung der Verpflichtung begrifflich einer - wenn auch rechtmäßig nur noch mit einem einzigen Ergebnis möglichen - Ermessensausübung in der Form eines Verwaltungsaktes (BVerwGE 28, 353 [355]).

    Der Dienstherr ist zwar in Bereichen, in denen die Ausübung der ihm obliegenden Fürsorge nicht speziell geregelt ist, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht gehindert, außergewöhnliche wirtschaftliche Belastungen, die einen Beamten unverschuldet treffen, im Rahmen der haushaltsrechtlichen Grenzen durch die Gewährung von Geldleistungen auszugleichen (BVerwGE 28, 353 [356]).

    Seine Befugnis, die Fürsorgepflicht in dieser Weise zu erfüllen, ergibt sich daraus, daß die Art und Weise, wie der Dienstherr die Fürsorge ausübt, in sein Ermessen gestellt ist, sofern normative oder in anderer Weise ermessensbindende Festlegungen fehlen (BVerwGE 28, 353 [355] m.w.N.).

    Anders als bei aktiven Beamten (BVerwGE 28, 353 [360]) besteht an derartigen Reisen eines Ruhestandsbeamten auch unter dem Blickwinkel der Erhaltung oder der Wiederherstellung der Arbeitskraft kein Interesse des Dienstherrn.

    Davon gehen auch die Urteile des erkennenden Senats vom 29. November 1961 - BVerwG 6 C 123.60 - [Buchholz 237.2 § 41 LBG Berlin Nr. 2] und vom 6. Juli 1966 - BVerwG 6 C 63.63 - aus, die einen Ersatzanspruch des Beamten anerkennen; sie beruhen bereits auf der erst in BVerwGE 28, 353 [360] ausdrücklich ausgesprochenen Überlegung, daß an dem Erholungsurlaub eines aktiven Beamten auch ein dienstliches Interesse besteht.

  • BVerwG, 20.04.1977 - VI C 7.74

    Bundeswehr - Verwahren von Bargeld - Schadensersatz - Haftung aus

    Sie meint weiter, da die Konkretisierung der Fürsorgepflicht durch Verwaltungsakt erfolge (wofür sie auf die Urteile vom 19. Dezember 1967 - BVerwG II C 125.64 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 21] und vom 12. Juli 1973 - BVerwG II C 49.72 - [BVerwGE 42, 365 [BVerwG 12.07.1973 - II C 49/72]] hinweist), müsse das gleiche für die Entscheidung des Dienstherrn gelten, die er zur Ausgleichung einer Fürsorgepflichtverletzung treffe.
  • BVerwG, 20.06.1997 - 2 B 177.96

    Umfang der tatsächlichen Pflegekosten für die Stufen I und II - Aufteilbarkeit

    Entgegen dem Beschwerdevorbringen weicht das Berufungsurteil weder von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. März 1995 - (BVerwG 2 B 145.94 - noch von seinen Urteilen vom 7. Oktober 1965 - BVerwG 8 C 63.63 - <BVerwGE 22, 160>, vom 12. Juni 1967 - BVerwG 6 C 28.67 - <BVerwGE 27, 189> bzw. vom 19. Dezember 1967 - BVerwG 2 C 125.64 - <BVerwGE 28, 353>) ab.

    Entgegen der Rüge der Beschwerde weicht das Berufungsurteil auch nicht von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juni 1967 - BVerwG 6 C 28.67 - und vom 19. Dezember 1967 - BVerwG 2 C 125.64 - ab, soweit es geprüft hat, ob der Kläger Ansprüche aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn (§ 87 NBG) herleiten könne.

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